Energiesparen einfach dank KFW
Wer ein Haus bauen oder sanieren möchte, der sucht natürlich nach Möglichkeiten, wie der geplante Hausbau etwas preiswerter werden könnte.
Und gerade energiebewusstes Bauen wird vom Staat belohnt. Die staatliche KfW-Bank bieten verschiedene Programme an, die das energiebewusste Bauen fördern. Dies kann durch Zuschüsse oder durch zinsgünstige Kredite geschehen.
Bevor man sich mit dem Hausbau beschäftigt, sollte man daher auch diesen Aspekt in die Planung zum Hausbau mit einbeziehen, da sich hier nicht nur Kosten sparen lassen, sondern auch das Umwelt und Energie bewusste Verhalten belohnt wird. Die Programme sind dabei vielfältig und sollten daher vor dem Bau oder der Sanierung eines Hauses genauer unter die Lupe genommen werden.
Daher haben wir hier einmal alle wichtigen Förderprogramme der KfW-Bank aufgeführt und zeigen gleichzeitig, für wen diese auch in Frage kommen und welche Vorteile sie bringen.
Nachdem man sich die Programme angesehen hat, wird man in der Lage sein, sich für das richtige Programm zu entscheiden. Die KfW-Förderung kann man dann bequem per Antragsformular nutzen, welches man meist zusammen mit der eigentlichen Baufinanzierung einreicht. Den Bescheid, ob die Förderung auch genehmigt wird, erhält der Hausbauer dann in relativ kurzer Zeit, sodass auch mit der eigentlichen Baumaßnahme schnell begonnen werden kann.
KfW Programme einfach erklärt:
KFW Programm 431 – Förderung für Baubegleitung
Mit dem KFW Programm 431 erhält der Bauherr vom Staat einen Zuschuss von bis zu 2000 Euro für die Baubegleitung.
Aber wann kann man diesen Zuschuss beantragen?
Wer sich dazu entschlossen hat, sein Haus zu sanieren, um damit Energie einsparen zu können, der steht meistens vor einer großen Aufgabe. Die energetischen Baumaßnahmen müssen nicht nur gut geplant werden, um ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen, sondern die Überwachung der eigentlichen Baumaßnahmen ist natürlich auch sehr wichtig, da die Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung stark miteinander abgestimmt werden müssen.
Als Laie sollte man sich nicht damit beschäftigen, da man als Bauherr selber nicht die Fachkompetenz aufweisen kann. Spezielle Sachverständige bieten hier jedoch ihre Dienstleistungen an und helfen den Bauherren gern bei der Umsetzung der Baumaßnahmen zur Senkung des eigentlichen Energieverbrauchs. Der Sachverständige sieht sich dabei den Bau an und koordiniert die Baumaßnahmen so, dass diese reibungslos und vor allem ohne Qualitätsverluste durchgeführt werden. Das sichert zum einen das gewünschte Ergebnis und beugt gleichzeitig Mängel bei den Baumaßnahmen vor.
Der Sachverständige für die Baubegleitung zur energetischen Sanierung des Hauses hilft dabei auch gern bei der Antragstellung für den Zuschuss von der KFW, weil er hier über entsprechende Erfahrungen verfügt.
KFW Programm 153 – Kredit für den Passivhaus-Standard
Das KFW-Programm 153 ist sehr beliebt, sichert es dem Bauherren doch ein sehr preiswertes Darlehen zu besonders guten Konditionen.
Doch dafür muss auch der sehr hohe Passivhaus-Standard erreicht werden.
Doch was beinhaltet das Programm tatsächlich?
Mit dem Programm 153 kann der Bauherr 100 Prozent der Bausumme finanzieren. Doch hat man eine Obergrenze pro Wohneinheit von 50.000 Euro festgelegt. Die Verzinsung ist dabei sehr gering und liegt unter der einer normalen Baufinanzierung. Der effektive Jahreszins beträgt lediglich 2,68 Prozent bei einer zehnjährigen Laufzeit des Darlehens. Dabei wird gleichzeitig eine Zinsbindung gewährt und der Bauherr bekommt auch noch eine zweijährige tilgungsfreie Anlaufzeit eingeräumt. Wer eine Laufzeit von 20 Jahren wünscht, für den erhöht sich der effektive Jahreszins zwar auf 3,09 Prozent. Aber auch dieser Wert wird von keiner reinen Baufinanzierung erreicht. Auch hier gilt dann wieder eine 10 jährige Zinsbindung. Nur der Zeitraum für die tilgungsfreie Zeit wurde auf 3 Jahre erweitert.
Besonders erwähnenswert ist jedoch, dass man vom Staat auch noch Zuschüsse beantrage kann, wenn man den Energiestandard übertrifft. Dieser sogenannte Tilgungszuschuss macht bei der Erreichung des Energiestandards 55 fünf Prozent der Darlehenssumme aus. Bei Erreichung des Energie-Standards 40 würde man sogar 10 Prozent der Darlehenssumme als Zuschuss bekommen.
KFW Programm 151 – Günstige Kredite beim Kauf eines Altbaus
Der Staat fördert den Bau und Kauf von Häusern, die besonders wenig Energie verbrauchen.
Meist geht man ja nur davon aus, dass die Sanierung oder der Neubau eines Hauses mit einem gewissen Energie-Standard staatlich gefördert wird. Doch das ist ein Irrtum, denn auch Käufer von Immobilien, die sich eine Immobilie kaufen möchten, welche diese Standards erreichen, kann auf eine staatliche Förderung setzen, die nicht unerheblich ist.
Das betrifft vor allem den Kauf Häusern, die vor 1994 erbaut wurden und danach auf einen KfW-Energiestandard gebracht wurden. Der Käufer solcher Immobilien erhält von der KfW einen Kredit von bis zu 75.000 Euro ab 1,15 Prozent Verzinsung. Dabei beträgt die Laufzeit 10 Jahre. Außerdem spielt der KfW-Energiestandard auch noch eine Rolle, denn mit diesem kann man nochmals einen Tilgungszuschuss bekommen, der sich nach dem Standard, der durch die Sanierungsmaßnahme ergeben hat, richtet. Der Tilgungszuschuss kann zwischen 2,5 und 12,5 Prozent betragen. Natürlich ist es schön, wenn dem Käufer einer Immobile für den Kauf dieser auch noch ein Teil der Darlehenssumme erlassen wird. Es lohnt sich also schon beim Kauf einer Immobilie, genau hinzusehen, ob die Immobilie bereits vor 1994 erbaut wurde und ob diese auf einen gewissen Energiestandard gebracht wurde.
KFW-Programm 124 – Die Sonderform
Das Förderprogramm KFW 124 muss man tatsächlich als eine Sonderform erwähnen, denn es ist das Einzige, welches nicht an ein energetisches Bauen geknüpft ist. Und trotzdem bietet dieses Darlehen einige Vorteile gegenüber einem normalen Baukredit, denn diesen kann man auch für Dinge in Anspruch nehmen, die eigentlich nicht in eine Baufinanzierung hinein fließen dürfen oder gesondert finanziert werden müssen. Dazu zählen beispielsweise auch Maklerkosten, Erwerbsnebenkosten oder auch die Kosten für den Notar.
Auch die Grunderwerbssteuer kann über das KFW 124 finanziert werden.
Das KFW Programm darf jedoch nur maximal 30 Prozent der gesamten Finanzierungssumme ausmachen und ist außerdem mit 75.000 Euro begrenzt. Den Kredit der KFW gibt es nur für Wohnraum, den der Finanzierende auch tatsächlich selbst nutzt. Dabei kann das Darlehen für den Bau oder für den Kauf eines Hauses in Anspruch genommen werden.
Der KFW 124 kann wiederum mit sehr günstigen Konditionen punkten. So zahlt man bei einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren lediglich 3,70 Prozent effektivem Jahreszins. Dazu wird einem durch die KfW eine 3-ährige tilgungsfreie Zeit gewährt.
Das KFW-Programm 124 kann zudem mit den Programmen 153, 151 und 430 kombiniert werden!

